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Die neuen Level 2-Entwürfe der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente - eine Herausforderung für Wertpapierfirmen

BeiträgeMag. Katharina Pradler, MMag. Dr. Gerald Resch, FinanzmarktaufsichtsbehördeZFR 2006/5ZFR 2006, 27 Heft 1 v. 9.10.2006

1. Einleitung

Mittlerweile sind schon mehr als zwei Jahre vergangen, seit die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente1)1)Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (Markets in Financial Instruments Directive), ABl L 145/1. (MiFID) am 30. April 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Finalisierung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen gesetzt2)2)Ausführlicher zu den Maßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen unter http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/finances/actionplan/index_de.htm #actionplan.. Das ehrgeizige Ziel, die MiFID innerhalb von 24 Monaten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu implementieren, konnte jedoch nicht erreicht werden. Dies hängt einerseits generell mit dem Umfang der Regelungen der MiFID selbst, aber auch mit den umfassenden Maßnahmen, die auf Level 2 zur näheren Ausgestaltung der MiFID zu erwarten sind, zusammen. Daher wurde schon im Rahmen der Diskussionen, die insbesondere beim „The Committee of European Securities Regulators“ (CESR)3)3)Näheres zur CESR und seinen Aufgaben siehe unter http://www.cesr.eu/ . in Bezug auf die Level 2 Maßnahmen geführt wurden klar, dass der Zeitrahmen für die Umsetzung der MiFID sehr eng gefasst ist. Die Verhandlungen über die MiFID wurden fortan auf 2 Schauplätzen geführt. Einerseits wurde im Rahmen der CESR auf Basis von 2 offiziellen Mandaten (Formelle Mandate vom 20. Jänner 2004 und 25. Juni 20044)4)Die Mandate sind in englischer Form unter http://ec.europa.eu/internal_market/securities/docs/cesr/final-mandate-isd_en.pdf abrufbar.) der Europäischen Kommission (EK) an den weiterführenden Bestimmungen zur MiFID auf Level 2 gearbeitet. Andererseits hat sich die EK auf massives Drängen der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bemüht, die in den Art 69 ff MiFID vorgesehenen Umsetzungsfristen zu verlängern.

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