1. Einleitung
Mittlerweile sind schon mehr als zwei Jahre vergangen, seit die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente1) (MiFID) am 30. April 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Finalisierung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen gesetzt2). Das ehrgeizige Ziel, die MiFID innerhalb von 24 Monaten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu implementieren, konnte jedoch nicht erreicht werden. Dies hängt einerseits generell mit dem Umfang der Regelungen der MiFID selbst, aber auch mit den umfassenden Maßnahmen, die auf Level 2 zur näheren Ausgestaltung der MiFID zu erwarten sind, zusammen. Daher wurde schon im Rahmen der Diskussionen, die insbesondere beim „The Committee of European Securities Regulators“ (CESR)3) in Bezug auf die Level 2 Maßnahmen geführt wurden klar, dass der Zeitrahmen für die Umsetzung der MiFID sehr eng gefasst ist. Die Verhandlungen über die MiFID wurden fortan auf 2 Schauplätzen geführt. Einerseits wurde im Rahmen der CESR auf Basis von 2 offiziellen Mandaten (Formelle Mandate vom 20. Jänner 2004 und 25. Juni 20044)) der Europäischen Kommission (EK) an den weiterführenden Bestimmungen zur MiFID auf Level 2 gearbeitet. Andererseits hat sich die EK auf massives Drängen der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bemüht, die in den Art 69 ff MiFID vorgesehenen Umsetzungsfristen zu verlängern.