vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufenthaltsbewilligung; Aufnahmebestätigung; Zulassung

RechtsprechungLeitsätzeMuskatelzzfhr 2020/15zfhr 2020, 187 Heft 5 v. 25.10.2020

§ 11 NAG, § 64 NAG, § 8 NAGDV

Drittstaatsangehörigen kann eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende ausgestellt werden, wenn sie ein ordentliches oder außerordentliches Studium an einer Universität (oder einer anderen – aufgezählten – Bildungseinrichtung) absolvieren. Dem Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung „Student“ ist eine Aufnahmebestätigung der Universität (bzw der jeweiligen Bildungseinrichtung) anzuschließen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte