§ 64 NAG
Im Rahmen des § 64 Abs 2 NAG 2005 kommt es auf das Ablegen der Prüfung im betreffenden Studienjahr und nicht auf eine allfällige Zuordnung einer Prüfung zum vorausgehenden Studienjahr an.
VwGH, 21.01.2019, Ra 2019/22/0005
§ 64 NAG
Im Rahmen des § 64 Abs 2 NAG 2005 kommt es auf das Ablegen der Prüfung im betreffenden Studienjahr und nicht auf eine allfällige Zuordnung einer Prüfung zum vorausgehenden Studienjahr an.
VwGH, 21.01.2019, Ra 2019/22/0005