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Fächerwahl; Lehramtsstudium; Studienzulassung; Unterrichtsfächer Änderung

RechtsprechungVolltextNovakzfhr 2019/4zfhr 2019, 58 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 22 UG, § 59 UG, § 63 UG, § 76 UG, § 124 UG

Nach der gemäß § 124 Abs 1a UG für angebotene Diplomstudien maßgeblichen Anlage 1 zum UniStG dient das Lehramtsstudium der fachlichen, der fachdidaktischen und der pädagogisch/wissenschaftlichen oder wissenschaftlich/künstlerischen Berufsvorbildung unter Einschluss einer schulpraktischen Ausbildung in jeweils zwei Unterrichtsfächern für das Lehramt an höheren Schulen.

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