Die Universitäten wurden mit Inkrafttreten des Universitätsgesetz 2002 in die Vollrechtsfähigkeit entlassen. Seither zeigt das Universitätsrecht – wie zahlreiche Novellen beweisen – eine dynamische Entwicklung. Diese schaffte bislang aber auch Herausforderungen für alle Beteiligten und spiegelt sich in zahlreichen höchstgerichtlichen Entscheidungen wider.