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Dienstverhältnis anschließendes; Dienstvertrag - Dienstordnung; Kündigung; Probezeit

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2019/3zfhr 2019, 31 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 1158 ABGB, § 1126 ABGB, § 19 AngG, § 29 AngG

Wurde ein Dienstverhältnis vom Dienstgeber gekündigt, so können die Vertragsteile vereinbaren, dass im Anschluss an das erloschene Dienstverhältnis ein neues Dienstverhältnis zu beginnen habe und zwar mit einem Probemonat.

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