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Aufenthaltsbewilligung Studierender; Passrecht

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2018/22zfhr 2018, 216 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 64 NAG, § 8 Z 7 lit b NAG-DV, § 63 UG, § 75 UG, § 78 UG

Das Bestehen von Gründen weswegen trotz Fehlens eines Studienerfolgsnachweises eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 64 Abs 3 NAG 2005 verlängert werden kann, hat der Studierende konkret zu behaupten und ausreichend darzulegen.

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