Art 6 ARB 1/80, § 8 NAG, § 24 NAG, § 41a NAG, § 64 NAG
Aus Art 6 ARB 1/80 kann kein Anspruch auf Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ ungeachtet dessen, dass deren Voraussetzungen nicht vorliegen, abgeleitet werden.
VwGH, 09.08.2018, Ro 2017/22/0015