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Aufenthaltsbewilligung Studierender; Passrecht

RechtsprechungLeitsätzeScharlerzfhr 2018/16zfhr 2018, 215 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 64 Abs 3 NAG, § 8 Z 7 lit b NAG-DV

Durch die Zulassung zum Studium wird zwar die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für jenes Studium bestätigt, dies stellt aber – ebenso wie die Verlängerung des Vorstudienlehrgangs – keinen Nachweis über die Erbringung von universitären Leistungen in einem bestimmten Ausmaß dar.

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