Abstract: Die DSGVO privilegiert die wissenschaftliche Forschung in vielfältiger Weise und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eigenständige Konkretisierungen vorzunehmen. Der österreichische Gesetzgeber hat den eröffneten Spielraum auf zwei Ebenen wahrgenommen: einerseits allgemein im Rahmen des § 7 DSG, sowie andererseits in alternativer Weise durch zahlreiche Ergänzungen des FOG. Der Beitrag analysiert die rechtlichen Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen europäischen und österreichischen Regelungssystemen.