Abstract: Seit 1867 gilt der in Art 17 1. Satz StGG verankerte, 1920 in Bundesverfassungsrang rezipierte Grundsatz: Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. In ihrer Entfaltung durch die verfassungsgerichtliche Judikatur wird die Wissenschaftsfreiheit trotz ihrer vorbehaltlosen Formulierung als unter immanenten Schranken stehendes Grundrecht angesehen. Während sie bisher vor allem als Recht darauf verstanden wurde, in der eigenen wissenschaftlichen Forschung keinen Genehmigungen oder Untersagungen zu unterliegen, liegen moderne Gefahren für die Wissenschaftsfreiheit auch im zumindest mittelbar durch die Verknüpfung verschiedener universitärer Rechtsvorschriften herbeigeführten Druck, Forschung nach bestimmten, als relevant erachteten Impact- und anderen Faktoren auszurichten. Postfaktisch muten dabei nicht nur das wenig hinterfragte Abstellen auf diese Faktoren, sondern auch die wachsende Bedeutung parastaatlicher „Wissenschaftsregulierung“ an. Hat die Wissenschaftsfreiheit diesen Herausforderungen überhaupt etwas entgegenzusetzen?