Abstract: § 99a UG soll ein rasches und flexibles Verfahren zur Berufung von hochqualifizierten Forscher/inne/n ermöglichen. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis des „Opportunity Hiring“ zu den anderen Arten des Berufungsverfahrens. Die einzelnen Schritte dieses Verfahrens – Festlegung im Entwicklungsplan, Bestimmung der Kandidat/inn/en, Berufungsverhandlungen und Abschluss des Arbeitsvertrags sowie unbefristete Verlängerung der Bestellung – werden näher analysiert.