Abstract: Seit 2014 ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die zweite Instanz in behördlichen Verfahren auch bei hochschulischen Themen wie Zulassung, Anerkennung und Studienförderung. Damit sollen potentiellen Beschwerdeführerinnen und -führern verbesserte Rechtsschutz-Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mehr „Bürgernähe“ gegeben und kürzere Bearbeitungszeiten möglich sein. Bereits seit 2012 als Ombudsstelle für Studierende (OS) gesetzlich verankert steht diese unabhängige und weisungsfreie Einrichtung Studienwerberinnen und -werbern, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden in Anliegen den hochschulischen Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb zur direkten informellen Verfügung. Nach mehr als vierjähriger Beobachtung zeigt sich, dass die Interaktion zwischen zuständigen Organen vor Ort, der OS und dem BVwG noch verbessert werden kann. Nach einer Aufgaben- und Zustandsbeschreibung sowie Fallschilderungen werden in diesem Artikel Empfehlungen zu möglichen Verbesserungen im Beziehungsviereck der Anspruchsgruppen Studierende und Hochschulen gegenüber der OS und dem BVwG gegeben.