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Das vereinfachte Berufungsverfahren nach § 99 Abs 4 UG

AufsätzeMichael Lang , Annette Lichtmannegger**Mag. Florian Navisotschnigg danken wir für die Unterstützung bei der Literaturrecherche. Das Manuskript haben wir am 11.2.2017 abgeschlossen, auf den im selben Heft erscheinenden Beitrag von Gamper wird bei thematischen Überschneidungen verwiesen.zfhr 2017, 95 Heft 3 v. 1.6.2017

Abstract: Mit § 99 Abs 4 UG wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, Universitätsprofessor/in zu werden. Damit können Assoziierte Professor/inn/en und Universitätsdozent/inn/en diesen Status in organisationsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht erlangen. Die Rahmenbedingungen dieses vereinfachten Berufungsverfahrens sowie die sich dabei stellenden Auslegungsfragen werden in diesem Beitrag näher erläutert und Lösungsvorschläge erstattet. Im Zentrum der Überlegungen stehen die Bedeutung von Entwicklungsplan und Satzung.

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