Abstract: Mit § 99 Abs 4 UG wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, Universitätsprofessor/in zu werden. Damit können Assoziierte Professor/inn/en und Universitätsdozent/inn/en diesen Status in organisationsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht erlangen. Die Rahmenbedingungen dieses vereinfachten Berufungsverfahrens sowie die sich dabei stellenden Auslegungsfragen werden in diesem Beitrag näher erläutert und Lösungsvorschläge erstattet. Im Zentrum der Überlegungen stehen die Bedeutung von Entwicklungsplan und Satzung.