§ 20b B-GlBG, § 42 UG, § 44 UG
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist nicht berechtigt eine Diskriminierungsbeschwerde wegen einer Benachteiligung gemäß B-GlBG zu erheben.
VwGH, 25.11.2015, 2013/10/0149
§ 20b B-GlBG, § 42 UG, § 44 UG
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist nicht berechtigt eine Diskriminierungsbeschwerde wegen einer Benachteiligung gemäß B-GlBG zu erheben.
VwGH, 25.11.2015, 2013/10/0149