§ 13 AVG, § 30 StudFG, § 39 StudFG
Die Nichtbeibringung von Unterlagen zur Berechnung der sozialen Bedürftigkeit nach StudFG, ermächtigt die Behörde nicht zur Zurückweisung eines Antrages auf Studienbeihilfe.
VwGH, 25.05.2016, Ro 2016/10/0011
§ 13 AVG, § 30 StudFG, § 39 StudFG
Die Nichtbeibringung von Unterlagen zur Berechnung der sozialen Bedürftigkeit nach StudFG, ermächtigt die Behörde nicht zur Zurückweisung eines Antrages auf Studienbeihilfe.
VwGH, 25.05.2016, Ro 2016/10/0011