§ 1480 ABGB, § 2 Abs 1 lit b FLAG
Ein Studium schiebt den Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinaus, wenn es einerseits den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen
Seite 197
§ 1480 ABGB, § 2 Abs 1 lit b FLAG
Ein Studium schiebt den Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinaus, wenn es einerseits den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen
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