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Arbeitnehmer untauglicher; Klinischer Bereich; Krankenanstaltenträger Parteistellung

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2016/8zfhr 2016, 67 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 3 DVG, § 29 UG

Ansprüche infolge der Beauftragung untauglicher in ärztlicher Verwendung stehender Arbeitnehmer einer medizinischen Universität sind vom Krankenanstaltenträger im Rahmen des Zusammenarbeitsverhältnisses zwischen Krankenanstaltenträger und Universität geltend zu machen.

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