Abstract: Nachdem es über die Rechtsnatur des Studienrechtsverhältnisses an Fachhochschulen in der Vergangenheit Zweifel gegeben hatte, kann der Meinungsstreit durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs VfSlg 19.823/2013 als behoben gelten. Der Gerichtshof ist hier davon ausgegangen, dass das Rechtsverhältnis unabhängig von der Trägerschaft ein privat-rechtliches ist. Ausnahmen gelten nur für jene studienrechtlichen Entscheidungen, für die gesetzlich ausdrücklich eine hoheitliche Erledigung vorgesehen ist. Die vorliegende Untersuchung wendet sich der Frage der Verfassungsmäßigkeit und rechtspolitischen Zweckmäßigkeit dieser Ausgestaltung des geltenden Fachhochschul-Studienrechts zu, dies vor dem Hintergrund, dass von mehreren Seite für eine Reform eingetreten wird, nicht zuletzt mit Hinweisen auf das Studienrecht der öffentlichen Universitäten, das aus Gründen einer effektiveren Rechtsschutzgewährleistung hoheitlich vollzogen wird.