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Die Träger selbstverantwortlicher universitärer Forschung und Lehre**Der folgende Beitrag beruht auf einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durchgeführt wurde. Ass.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, PD, M.Sc. (LSE) forscht und lehrt am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Priv.-Doz. Dr. Konrad Lachmayer ist selbstständiger Wissenschaftler in Wien. Er forscht als Research Fellow an der Durham Law School (UK) und als Akademischer Rat an der Ungarischen Akademie der Wissenschaften.

AufsätzeIris Eisenberger , Konrad Lachmayerzfhr 2015, 146 Heft 5 v. 1.10.2015

Abstract: Die universitären Personalstrukturen befinden sich seit zehn Jahren im Umbruch. Der folgende Beitrag identifiziert die unterschiedlichen Träger universitärer Forschung und Lehre und bespricht die rechtlichen Potentiale für die Weiterentwicklung österreichischer Universitäten. Es werden insbesondere Qualifikations- und Bestellungs- voraussetzungen, Verfahren, Rechte und Pflichten der Träger universitärer Forschung und Lehre ebenso wie deren Verhältnis zur Universität analysiert. Die bevorstehende UG-Novelle 2015 leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur organisationsrechtlichen Vereinheitlichung.

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