Abstract: Die universitären Personalstrukturen befinden sich seit zehn Jahren im Umbruch. Der folgende Beitrag identifiziert die unterschiedlichen Träger universitärer Forschung und Lehre und bespricht die rechtlichen Potentiale für die Weiterentwicklung österreichischer Universitäten. Es werden insbesondere Qualifikations- und Bestellungs- voraussetzungen, Verfahren, Rechte und Pflichten der Träger universitärer Forschung und Lehre ebenso wie deren Verhältnis zur Universität analysiert. Die bevorstehende UG-Novelle 2015 leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur organisationsrechtlichen Vereinheitlichung.