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Zur Verwendung der „Ministerreserve“ gemäß § 12 Abs 5 UG

AufsätzeStefan Huber , Nicolas Raschauer11Der gegenständliche Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Rechtspraxis zurück. Geldwerte Vorteile für die Veröffentlichung des Beitrages wurden nicht gewährt. Stand der berücksichtigten Rechtslage ist der 1. 1. 2015.zfhr 2015, 137 Heft 5 v. 1.10.2015

Abstract: Die Verteilung von gemäß § 12 Abs 5 UG zurückgehaltenen Mitteln („Ministerreserve“) über den FWF an die Universitäten ist rechtlich nicht zu beanstanden und rechtspolitisch zu begrüßen.

Deskriptoren: Ministerreserve; FWF; Forschungsfinanzierung; Universitätsbudget.

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