Abstract: Die Verteilung von gemäß § 12 Abs 5 UG zurückgehaltenen Mitteln („Ministerreserve“) über den FWF an die Universitäten ist rechtlich nicht zu beanstanden und rechtspolitisch zu begrüßen.
Deskriptoren: Ministerreserve; FWF; Forschungsfinanzierung; Universitätsbudget.