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Befristeter Dienstvertrag; Berücksichtigung der Tätigkeiten als Gastprofessor bzw Lehrbeauftragter

RechtsprechungLeitsätzeKarlzfhr 2015/11zfhr 2015, 100 Heft 3 v. 1.6.2015

UG § 109, UG § 133

Zur Beurteilung des „unmittelbaren Aufeinanderfolgens“ zweier befristeter Arbeitsverhältnisse kommt es darauf an, inwieweit sich die Tätigkeit in ihrer Aufgabenstellung und dem Zustandekommen als Fortsetzung der früheren Tätigkeit oder des früheren Dienstverhältnisses darstellt.

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