Abstract: Das gemäß dem Bologna –Prozess dreigliedrig ausgestaltete italienische universitäre Studiensystem ermöglicht den Universitäten die Einrichtung von gemeinsam mit ausländischen Universitäten durchgeführten internationalen Studiengängen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten. Dabei sind eine Reihe von zentral festgelegten Vorgaben hinsichtlich des Inhalts und der Qualität der Studiengänge zu beachten. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen auch zum Zwecke der Aufnahme oder Fortführung eines Studiums fällt im Rahmen der Autonomie der Universitäten in deren Zuständigkeit.