Abstract: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im italienischen Universitätsrecht wird sowohl von der europäischen Integration als auch vom Bologna-Prozess maßgeblich geprägt. Sie fügt sich in ein Universitätssystem ein, das durch eine ausgeprägte zentralstaatliche Steuerung und eine weitgehende Homogenität gekennzeichnet ist. Einen Sonderstatus nehmen die beiden Grenzuniversitäten von Trient und Bozen ein, die eine starke regionale Verankerung aufweisen, und im Rahmen der EUREGIO Südtirol-Tirol-Trentino ein Rahmenabkommen mit der Universität Innsbruck abgeschlossen haben, das eine verstärkte intrauniversitäre Kooperation und eine größere Mobilität von Dozenten und Studierenden ermöglichen soll.