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Studienbeitrag Erlass; Rektor Außenvertretung; Eventualantrag; Parteierklärung Erklärungswert

RechtsprechungLeitsätzeNovakzfhr 2015/3zfhr 2015, 30 Heft 1 v. 1.2.2015

AVG § 13, UG § 22, UG § 92, StubeiV 2004 § 2b

Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.

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