Abstract: Rechtliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Studien befinden sich im Universitätsgesetz und in einzelnen Satzungen von Universitäten. Das österreichische Studienrecht verwendet die Bezeichnung „gemeinsame Studienprogramme“. Die beteiligten österreichischen und ausländischen Bildungsinstitutionen haben zunächst eine Vereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Studiums zu schließen, anschließend ist ein Curriculum zu erlassen. Der Beitrag befasst sich mit den möglichen Inhalten und Schranken der Vereinbarung, Fragestellungen des nachfolgenden Curriculums und des Verhältnisses von Vereinbarung und Curriculum. Ein gewisses Spannungsverhältnis entsteht dadurch, dass die Vereinbarung bereits ein relativ genaues Bild des gemeinsamen Studiums vor Augen haben sollte, die für die Details des Studiums zuständige Curriculum-Kommission aber erst nach Abschluss der Vereinbarung tätig wird. Zur Überlegung gestellt wird im Ausblick ein Modell von Anrechnungsvereinbarungen als Alternative zu den notwendig mit Curriculum-Erlassung verbundenen Studienprogrammen.