Die vorliegende, mit dem Preis für Wissenschaftsrecht 2013 ausgezeichnete Dissertation widmet sich einem ebenso praxisrelevanten wie auch aus wissenschaftlicher Sicht gewinnbringenden Thema, der Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Hochschulen und hier insbesondere von Universitäten (vgl S 19 mit Fn 1). Hierunter fallen etwa Auftragsforschungen, Unternehmensbeteiligungen, akademisches Franchising (Übernahme von inländischen Curricula durch ausländische Hochschulen) oder auch die Vermietung von Räumlichkeiten. Ursache für die zunehmende wirtschaftliche Betätigung ist sicherlich die angespannte Haushaltssituation insbesondere der Länder, die die Hochschulen dazu zwingt, neue Einnahmequellen zu erschließen. Begleitet wird diese Entwicklung von einer „umfassenden Ökonomisierungsstrategie“. Selbst die Lehre ist hiervon betroffen, wenn zunehmend die Vermittlung von berufsspezifischen Fähigkeiten erwartet wird (S 21 ff). Anliegen der Arbeit ist es, einen Ausgleich zwischen Wirtschaftsbetätigung und Wissenschaftsfreiheit zu entwickeln (S 30 f). Dabei wählt Gräf einen umfassenden Prüfungsmaßstab. Neben verfassungs- und europarechtlichen Fragestellungen beschäftigt sie sich auch mit hochschulgesetzlichen Legitimationsgrenzen.