Abstract: Institutionen, die von Rechts wegen mit einer qualifizierten Autonomie ausgestattet sind, haben das starke Bedürfnis, Streitigkeiten und Konflikte vor Inanspruchnahme der Gerichte innerorganisatorisch zu regeln. Es ist daher kein Zufall, dass die außergerichtliche Streitbeilegung, in welcher konkreten Form auch immer, an Bedeutung gewinnt. Der überwiegend privatrechtlich organisierte Fachhochschul-Sektor begründet das rechtliche Beziehungsgefüge zu seinen Studentinnen und Studenten im Rahmen von sogenannten Ausbildungsverträgen. Dabei handelt es sich um schuldrechtliche Vereinbarungen. Das Bedürfnis des Fachhochschul-Sektors, Streitigkeiten aus dem Ausbildungsvertrag außergerichtlich zu regeln, hat seine nachvollziehbare Ursache im Bedürfnis nach schneller und unbürokratischer Erledigung. Die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ist mit einem Mehr an Zeit verbunden, was dem Bedürfnis nach rascher Erledigung nicht immer gerecht wird. Eine rasche Erledigung, die primär die wertvolle Lebens- und Verdienstzeit der Studentinnen und Studenten fokussiert. Der folgende Beitrag lotet Möglichkeiten und Schranken der außergerichtlichen Streitbeilegung aus.