Abstract: Wenn auch nach der gegebenen Verfassungsrechtslage keine (unmittelbar) bestimmte institutionelle Struktur der Wissenschaftsverwaltung innerhalb der Universitäten in ihrer Gesamtheit garantiert ist, können, neben einem allgemeinen Bekenntnis zur Sicherung der Selbstentscheidungskompetenz in zentralen Wissenschaftsbelangen, aber Anknüpfungen für konkrete strukturelle Grenzen betreffend den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum bei der Ausformung bzw Einschränkung von Selbstverwaltungsstrukturen ausgelotet werden. Solche Grenzen lassen sich insbesondere an den operativen Entscheidungsstrukturen der Leitungsorgane sowie an der Gestaltung der leistungsbezogenen Finanzierung der Universitäten festmachen. Betreffend die Finanzmittelausstattung der Universitäten ist damit wesentlich die indikatorgesteuerte und die kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Finanzierung angesprochen. Neuere Entwicklungen in der normativen Strukturierung und Verteilung der Budgetmittel für die Universitäten stehen dabei in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den von der jüngeren Lehre und Rechtsprechung entwickelten strukturellen Rahmen und Grenzen mit Hinblick auf die Gewährung von Universitätsautonomie.