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Einsetzung der Berufungskommission; hoheitlicher Charakter; Zuständigkeit

RechtsprechungVolltextAndreas Huberzfhr 2013/20zfhr 2013, 175 Heft 6 v. 1.12.2013

UG 2002 § 98 Abs 4, JN § 1

Die im öffentlichen Interesse gelegene Einsetzung der Berufungskommission durch den Senat iSd § 98 Abs 4 UG 2002 kann nicht als privatrechtliche Entscheidung der Universität angesehen werden. Sie ist damit einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte entzogen.

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