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Studiengebühren – A never ending story?

AufsätzeVerena Christine Mayer**Die Autorin bedankt sich bei Univ.-Prof. DDr. Christian Kopetzki und ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner für die Unterstützung und die Diskussionsbereitschaft bei Entstehung dieses Artikels. Darüber hinaus möchte sie ihren Kolleginnen sowie Mag. Daniel W. Blum, BSc. für die kritische Durchsicht des Manuskripts danken.zfhr 2013, 121 Heft 5 v. 1.10.2013

Abstract: Das Thema „Studiengebühren“ beschäftigte in den vergangenen Jahren Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gleichermaßen. Die Studienbeitragsregelungen wurden mehrfach novelliert und waren wiederholt Gegenstand von Verfahren vor dem VfGH. Mangels Neuregelung der durch den VfGH teilweise aufgehobenen Studienbeitragsbestimmungen wurde im Schrifttum die Diskussion geführt, ob die Universitäten nunmehr aufgrund der in Art 81c Abs 1 Satz 2 B-VG verankerten universitären Satzungsautonomie berechtigt seien, autonom Studiengebühren in ihren Satzungen zu normieren. Der VfGH hat dies in einer neuerlichen Entscheidung zu den Studienbeiträgen aus der Juni-Session 2013 für unzulässig erachtet. Das aktuelle VfGH-Erkenntnis wirft zum einen die Frage nach der Rechtsgrundlage für die bevorstehende Rückzahlung autonom eingehobener Studienbeiträge auf. Zum anderen ist angesichts der Ankündigung des Wissenschaftsministers, jenen Universitäten, die autonom Studiengebühren eingehoben haben, den zurückzuzahlenden Betrag zu ersetzen, eine Debatte über die Vereinbarkeit dieser Vorgehensweise mit dem Gleichheitssatz entstanden. Der vorliegende Aufsatz arbeitet, die Entwicklung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Universitätsgesetzes 2002 sowie die bis dato ergangenen Entscheidungen und Meinungen im Schrifttum dazu chronologisch auf und beleuchtet die Folgen der aktuellen Entscheidung des VfGH.

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