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Zulassungsbeschränkungen an Universitäten; Aufnahmeprüfung und numerus clausus

RechtsprechungLeitsätzeBernhard Mittermüllerzfhr 2013/17zfhr 2013, 117 Heft 4 v. 1.8.2013

Art 2 1. ZP EMRK

Aufnahmeprüfungen und numerus clausus dienen dem legitimen Ziel ein hohes Level an Professionalität zu erreichen.

Aufnahmeprüfungen stellen eine verhältnismäßige Maßnahme dar, um ein angemessenes Mindestbildungsniveau an Universitäten sicherzustellen.

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