vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Haftung des Rektors einer Universität im Verwaltungsstrafrecht (mit Exkursen zum gerichtlichen Strafrecht und zum Zivilrecht)

AufsätzeStefan Huber**Ich danke Herrn Markus Winkler für Unterstützung bei der Recherche zu diesem Beitrag.zfhr 2013, 106 Heft 4 v. 1.8.2013

Abstract: Seit der UG-Novelle 2009 kennt § 22 Abs 6 und Abs 7 UG Materien, die einzelne Mitglieder des Rektorats weisungsfrei zu besorgen haben. Fehlverhalten bei der Besorgung dieser Materien kann zu Verwaltungsstrafen, aber auch gerichtlichen Strafen und zivilrechtlichen Ersatzpflichten des betreffenden Mitglieds des Rektorats führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte