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Befangenheit; Tätigkeit an der Universität

RechtsprechungLeitsätzeAndreas Huberzfhr 2013/12zfhr 2013, 87 Heft 3 v. 1.6.2013

JN § 19 Z 2

Die gemeinsame Tätigkeit eines Richters und eines Vertreters der Rechtswissenschaft in einer von einem konkreten Verfahren nicht betroffenen Institution kann im Allgemeinen nicht ausreichen, um eine Befangenheit zu begründen.

OGH, 17.12.2012, 9 Nc 39/12b

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