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Europarechtliche Fragen im Zusammenhang mit der geschlechterdifferenzierenden Auswertung des EMS-Tests an der Medizinischen Universität Wien

AufsätzeStefan Huber**Diesem Beitrag liegt ein vom Autor verfasstes Rechtsgutachten zugrunde. Zu diesem Gutachten hat Frau RAA Mag. Alexandra Stoffl, BA wichtige Beiträge geleistet, für die ich ihr danke.zfhr 2013, 70 Heft 3 v. 1.6.2013

Abstract: Die im Studienjahr 2012/13 bestehende Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien war verfassungs- und unionsrechtswidrig und hätte daher für Studierende, die Unionsbürger sind, gar nicht angewendet werden dürfen, weil sie männliche Studienwerber gegenüber weiblichen Studienwerberinnen benachteiligt hat.

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