Abstract: Die im Studienjahr 2012/13 bestehende Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien war verfassungs- und unionsrechtswidrig und hätte daher für Studierende, die Unionsbürger sind, gar nicht angewendet werden dürfen, weil sie männliche Studienwerber gegenüber weiblichen Studienwerberinnen benachteiligt hat.