Abstract: Mit dem Hochschulgesetz 2005 wurden die Pädagogischen Akademien zu Pädagogischen Hochschulen umgewandelt. Bewusst wurden diese Lehrerbildungsstätten weder in das Universitätsgesetz noch in das Fachhochschul-Studiengesetz integriert. Die staatlichen PH wurden dabei als nachgeordnete Dienststellen des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst installiert, welche keine Autonomie in Vergleich zur universitären Selbstverwaltung besitzen. Wenn nun diese Hochschulen jedoch „auf Augenhöhe“ mit den Universitäten das weite Feld der Pädagoglnnenbildung bearbeiten und sich als Partner in der Entwicklung einer modernen, wissenschaftsbasierten und trotzdem praxisorientierten Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für Schule, Kindergarten und Bildung im darüber hinausweisenden Sinne erweisen sollen, dann braucht es auch im Bereich der PH Strukturen, die die Hochschulen als ernst zu nehmende Partner im Bereich der tertiären Bildung ausweisen. Dafür sind viele wichtige gesetzliche Entwicklungsschritte für die PH auf dem Weg zur universitären Selbstverwaltung notwendig, damit auch die Pädagoglnnenbildung die Freiräume genießt, die sie braucht, um eine bestmögliche Qualität im europäischen Vergleich zu gewährleisten.