Art 85 EG-V; Art 81 EG
Der EugH weist das Rechtsmittel der Holcim AG, mit dem diese die Aufhebung des Urteils des EuG vom 21.04.2005, Rs T-28/03 begehrt, zurück. Die mangelnde Ersatzfähigkeit der Kosten einer Bankbürgschaft, die zur Aufschiebung der Zahlungspflicht bezüglich einer von der Kommission verhängten Geldbuße gestellt wurde, wird somit bestätigt.