Art 6 Abs 2 EU; Art 34 Abs 2 lit b EU; RB 2002/584/JI
Der EuGH bestätigt die Rechtsgültigkeit des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten.
Art 6 Abs 2 EU; Art 34 Abs 2 lit b EU; RB 2002/584/JI
Der EuGH bestätigt die Rechtsgültigkeit des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten.