Der Beitrag beleuchtet die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Differenzierung der entgeltfreien Bestandteile für die zahlreichen Formen der Mitarbeiterbeteiligungen. Mitarbeitergewinnbeteiligung, Kapitalbeteiligungen und Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups werden hinsichtlich ihrer Abgaben- und Beitragsbegünstigungen dargestellt. Im Wesentlichen zeigt sich, dass die Differenzierung zwischen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht nicht den unterschiedlichen Grundsätzen des Anspruchs- und Zuflussprinzips geschuldet ist. Vielmehr dürften kurzfristige Überlegungen des Gesetzgebers ausschlaggebend gewesen sein, und ein systematisches Anreizsystem für Mitarbeiter-Benefits ist derzeit nur in geringen Ansätzen vorhanden.