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Aufwandersatz im Homeoffice

RechtsprechungJudikaturPhilipp BertschZAS 2024/39ZAS 2024, 228 - 232 Heft 4 v. 18.7.2024

§ 1014 ABGB

Grds hat der AG die für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlichen Arbeitsmittel beizustellen.

Stellt der AN selbst Betriebsmittel zur Verfügung, hat er für diesen Aufwand gem § 1014 ABGB einen Aufwandersatzanspruch gegen den AG.

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