Der Beitrag befasst sich anhand des Antrags der Fußballer-Gewerkschaft "VdF - Die Spielervereinigung" auf Verleihung der KollV-Fähigkeit gem § 4 Abs 2 ArbVG sowie des rezent ergangenen ablehnenden Bescheids des Bundeseinigungsamtes mit einigen, bisher nur wenig erörterten Fragen des KollV-Rechts. Dies betrifft Anforderungen an die demokratische Legitimation oder Gegnerunabhängigkeit einer freiwilligen Interessenvertretung. Im Mittelpunkt stehen allerdings Probleme der (zulässigen) Gruppenbildung und das Zersplitterungsverbot.