Art 2 Abs 3 UAbs 2 Massenentlassungs-RL 98/59/EG
Die Verpflichtung des AG, der zuständigen Behörde eine Abschrift der schriftlichen Mitteilung an den BR über die Zahl und die Kategorien der zu entlassenden AN zu übermitteln, hat nicht den Zweck, den von Massenentlassungen betroffenen AN Individualschutz zu gewähren.