Um eine Alterspension in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte das gesetzliche Pensionsantrittsalter (Regelpensionsalter) sowie die Mindestversicherungsdauer erfüllen. Derzeit gilt für Männer und Frauen noch ein unterschiedliches Zugangsalter für die Alterspension. Mit Stichtag 1. 1. 2024 wird das derzeitige Pensionsantrittsalter der Frauen stufenweise an jenes der Männer angeglichen.
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