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Algorithmenbasierte Personalentscheidungen und Art 22 DSGVO In welchem Umfang steht Art 22 DSGVO algorithmenbasierten Personalentscheidungen entgegen?

BeitragAufsatzConrad GreinerZAS 2022/43ZAS 2022, 258 - 262 Heft 5 v. 15.9.2022

Der Einsatz von Algorithmen im Beschäftigungskontext nimmt zu. AG, die Algorithmen bei Personalentscheidungen einsetzen (möchten), haben einige rechtliche Vorgaben zu beachten. Der Beitrag untersucht, in welchem Umfang Art 22 DSGVO algorithmenbasierten Personalentscheidungen entgegensteht.

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