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Whistleblowing-RL: Ungelöste Rechtsfragen für die betriebliche Umsetzung

BeitragSchwerpunkt Neuerungen aufgrund des UnionsrechtsAufsatzDominik Stella, Jens WinterZAS 2021/22ZAS 2021, 124 - 128 Heft 3 v. 11.5.2021

Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2019/1937 ("Whistleblowing-RL") endet am 17. 12. 2021 bzw am 17. 12. 2023 für kleinere Unternehmen bis 249 Arbeitnehmer. Ab Inkrafttreten der nationalen Umsetzung sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System, das vor allem dem Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower") dient, einzurichten. Da gesetzliche Leitlinien bisher fehlen, stellen sich für die Praxis zentrale datenschutz- und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.

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