Der Beitrag behandelt einige Sonderfragen der "dauernden" Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gem § 117 ArbVG, die sich speziell aus dem Umstand ergeben, dass die betroffenen Betriebsratsmitglieder über einen lang dauernden Zeitraum nicht ihrer angestammten Arbeitstätigkeit nachgehen. Insbesondere geht es um die Frage der Abbildung einer "fiktiven Karriere" im Entgelt, um die richtige Einhaltung des Ehrenamtlichkeitsprinzips und des Benachteiligungsverbots sowie um weiterführende Fragen wie die Berücksichtigung von Drittbezügen und die Auswirkung des Zusammentreffens mit anderen Entgeltfortzahlungsfällen. Die Betrachtung behandelt auch die Frage der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess bei Ende der dauernden Freistellung.