Sowohl unter dem Blickwinkel der geschlechtsbezogenen Diskriminierung als auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit ist die Frage, was unter einer Familie zu verstehen ist, von normativer Bedeutung. Dabei bildet der familienrechtliche Status im engeren Sinn die gesellschaftliche Realität von Familie nicht mehr ausreichend ab, weshalb um den Kern des Familienbegriffs herum auch andere Lebenssituationen arbeitsrechtlichen Schutz genießen. Auch historisch ist der Familienbegriff anders als jener der heutigen Leitvorstellung der Kernfamilie.