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Anstellung von Ärzten und Vertragspartnerrecht

BeitragAufsatzKonrad GrillbergerZAS 2020/5ZAS 2020, 24 - 29 Heft 1 v. 14.1.2020

Seit kurzem ist die Anstellung von Ärzten in Ordinationsstätten von niedergelassenen Ärzten und Gruppenpraxen zulässig. Für Vertragsärzte von Krankenversicherungsträgern ist dafür ein Gesamtvertrag oder ein Einzelvertrag nötig. Der Beitrag behandelt die neue Rechtslage.

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